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Stichwort English Beschreibung
Innenbereich (Bauplanungsrecht) interior area (planning law) Beim "unbeplanten Innenbereich" handelt es sich bau­pla­nungs­rechtlich um einen im Wesentlichen bebauten Be­reich einer Gemeinde, für den kein Bebauungsplan auf­ge­stellt ist, in dem aber auf Grund der Umgebungsbebauung trotzdem ein Baurecht besteht. Die Bebauung richtet sich dabei nach den faktischen Baugrenzen und Baulinien und hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung nach der fak­tischen, d. h. in der Umgebung verwirklichten GFZ sowie der Höhe der baulichen Anlage. Wird für eine Innen­be­reichs­fläche ein Bebauungsplan aufgestellt ("beplanter Innenbereich"), sind dessen Festsetzungen maßgeblich.

Soll der Innenbereich beplant werden, können Bebauungs­pläne der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufgestellt werden, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.